Taxes in Germany

Hi,

can somebody from German based Storjteam give me a hint how to tax the Storj as SNO. Do you think it shall be declared as Mining or Staking.

You would need to check your government taxes for this to know for sure, right now there only asking for people who live in the USA that have to file there taxes that make 600 dollars or more. If your country requires you to file your taxes for a certain amount. Also Storj is a crypto coin its not mine able so its just crypto currency.

I’d be interested in this too.

It is not mining or staking it is an income. You are doing work for money paid in crypto, nothing else.

Es müsste der Einkommensteuer unterliegen, so hat es bisher mein Steuerbüro verbucht, da ich nicht allein gearbeitet habe ist dies über eine GbR gelaufen. Du solltest ein Steuerberater konsultieren.

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So dachte ich mir das auch.

Einen Steuerberater zu konsultieren würde das zusätzliche Einkommen aufbrauchen :smiley:

@BlackDuck Ja das klingt gut. Weißt du in welche Anlage das als Privatperson eingetragen wird ?

Leider nein, wie gesagt bei mir ist es erst in eine GbR gelaufen und von dort als Entnahme zu mir in meine private Erklärung.

Ich kann hier auch keine steuerliche Beratung machen. Du solltest wirklich einen Steuerberater oder das Finanzamt direkt fragen. Das FA wird dir sogar kostenfrei eine Auskunft geben.

Aber Mining ist komplett raus, denn es alle Token sind bereits erstellt es wird definitiv nichts erzeugt was unter mining fallen könnten, gleiches gilt für staking du stakes nichts.

@BlackDuck Ja erst mal danke für die Infos.

Die Frage ist doch aber auch, ab welchem Zeitpunkt du es als Einkommen angeben musst. Das müsste erst sein, wenn die STORJ in EUR getauscht werden oder? Bzw man zahlt doch jetzt Steuern auf jeden einzelnen Handel (lol)?

Also: Der Freibetrag liegt bei 410€ im Jahr (Eheleute 720€) Alles darüber wird steuerpflichtig.
Es gibt Sonderregelungen wie z.B für gemeinnützige Arbeit. Da sind bis zu 2.400€ drin.
Fällt hier aber denke ich raus.

Wer da drüber kommt, sollte sich über eine Gewerbeanmeldung (Kleingewerbe) etc. Gedanken machen.
Festplatten Hardware Strom und co. können dann von der Steuer abgesetzt werden :wink:
Kommst am Ende dann auch gut bei weg und bist Steuerlich safe.

Siehe BGB. Hoffe ich konnte etwas Licht ins dunkle bringen.

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@Nymjey

Danke für deine Antwort. Nach längere Internetrecherche klingt deine Antwort sehr plausibel und richtig.

@kevink Also im Fall von Stoej sind das Einnahmen die versteuert werden müssen auch ohne Tausch

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Also so weit wie ich das kenne (ohne Gewähr) sind die STORJ deine Einnahmen und von denen musst du ausgehen.
Ob du jetzt STORJ oder Dollar, Pfund… bekommst ist egal.
Sonst könnte ich ja alle Arbeitnehmer in BTC bezahlen und die müssten dann keine Steuer zahlen :wink: Würden sich denk ich freuen.
Der Staat wird sich so früh wie möglich die Steuern holen.
Was dann denk ich bei den Monatlichen STORJ Zahlungen sein wird.

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Und ein wichtiger weitere Punkt, die Steuerfreiheit wird vom Finanzamt festgestellt! Angeben musst du theoretisch auch alles unter dem Freibetrag. In der Praxis wird das gern auch mal anders gehandhabt, kann aber zum Problem werden.

Moin zusammen,

der Freibetrag liegt bei 801€ - Eheleute beim doppelten! Alle Einnahmen (Aktien, Zinsen …) werden nach den 801€ mit 26 % besteuert (Bitte gegenprüfen). Bitcoins etc. sind wie Gold nach einem Jahr Steuerfrei (Stand 2018 : Diese Aussage ist unter Vorbehalt).

Wäre nett wenn einer dies komplettieren könnte…

Grüße

@McKenzy

Weist du wo dann das Eingetragen wird ?
Ggf sogar in welcher Rubrik beim WISO steuersparbuch

Darf man dann als privat Person Ausgaben dagegen rechnen ?

Um ganz genau zu sein : Sparerpauschbetrag = 801 Euro usw
Ich meine es wird in Anlage N eingetragen.

Ich verrechne meine Ausgaben VOR Jahresende bei der Bank (Aktienkauf und Verkauf / Verluste etc)…

https://new.biallo.de/geldanlage/ratgeber/freistellungsauftrag/

Und für Chaos :blush:

Bin absolut kein Profi und nehmt dies NICHT als Empfehlung oder Anweisung! :wink:

Ich muss euch hier ein wenig einbremsen! Bitte besprecht das mit eurem Zuständigen Finanzamt oder Steuerberater!

@McKenzy Dein Tip ist leider offensichtlich falsch. Du sprichst hier von der Kapitalertragsteuer, die auf Kapitalgewinne wie Zinsen oder Spekulationsgewinne angewand wird, dies würde nur zum tragen kommen wenn du die STORJ behälst und dann daraus noch Kursgewinne erzielst. Die Zahlungen in STORJ als “Belohnung” für die speicherbereitstellung fallen da nicht drunter. Und es ist sehr individuell wie das Abläuft, also deshalb nochmal FA oder Steuerberater.

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@BlackDuck Ja da hast du recht. Wie wirst du es dann machen? Gefühlt wohnst oder kommst du aus Deutschland ?

Aus deutscher Sicht müsste man sich wirklich mal Gedanken machen:

Analog zu auf Einnahmeerzielung abzielende Ebay-Verkäufen wäre die Frage zu stellen, ob die Tätigkeit als Storj-Hoster nicht grundsätzlich gewerblich ist: Gewerblich ist jede Tätigkeit , die nachhaltig ausgeübt wird und die auf die Erzielung von Einnahmen gerichtet ist.
Demnach wären deutsche Storj-Hoster Unternehmer und müssten sich mit zahlreichen weiteren Fragen wie Gewerbeanmeldung, Rechnungsstellung, Buchhaltung und weiteren Steuerarten wie z. B. Umsatz- und Gewerbesteuer auseinandersetzen.

Mit Storjlabs als Drittstaat-Unternehmen als Leistungsempfänger dürften die Storjs keiner Umsatzbesteuerung beim Erhalt unterliegen, wenn sie aber (mit Gewinn) verkauft werden, könnte Umsatzsteuer an das Finanzamt fällig werden. Hier könnte es sein, dass man die Storjs erst dem Betriebsvermögen entnehmen muss, um sie dann umsatzsteuerfrei verkaufen zu können.

Zumindest ist das mein Verständnis von dem, was sich gerade so dazu gelesen habe. Hat sich jemand inzwischen genauer damit beschäftigt?