Taxes in Germany

Ich habe noch ein Gewerbe (als Kleinunternehmer), das ich vor einigen Jahren für Bitcoin/Altcoin-Mining angemeldet hatte.
Da die Einnahmen über STORJlabs zu gering sind, fallen keine Umsatzsteuer an, außerdem kann jede Investition, Ausgaben für Strom und Internet angerechnet werden, was den Gewinn dann deutlich verringert.
Rechnung muss man dafür doch keine ausstellen, das wäre komisch aber habe mich damit nicht beschäftigt.

Das Finanzamt wird sicher nachsichtiger sein, wenn es um Cent-Beträge geht. Aber das soll ja nicht so bleiben, oder? Und von SNOs hier liest man ja, dass sie angeben $100-$300 monatlich damit zu machen. Das sind sicher Einnahmen, die das Finanzamt sehr interessieren würde.
Und denk auch an die Wertsteigerungen vom Storj die letzten Wochen. Wenn sich da jemand freut über einen dicken Batzen und dann kommt das Finanzamt mit ner dicken Nachzahlung für Umsatzsteuer oder es droht sogar ne Steueranzeige, das wäre sicher nicht so prickelnd.

Momentan bin ich bei 30-50€ monatlich. Hab aber auch keine Ahnung wie ich die Wertänderungen angebe… Die direkten Auszahlungen von Storjlabs gebe ich in USD an (und rechne dann in EUR um) aber darüber hinaus weiß ich auch nicht genau und war auch zu faul, mich genau damit zu beschäftigen.

Normales handeln habe ich schon lange aufgegeben, weil man da wohl auf jede Transaktion Steuern zahlen muss und dokumentieren muss?

Nach meinem Verständnis musst du für die Einnahmen eine Rechnung an Storjlabs ausstellen.
Da Drittstaat-Unternehmen und damit Wegfall der Umsatzbsteuerung in Deutschland, wäre das doppelt wichtig mit der Rechnung zu dokumentieren, sonst könnte das Finanzamt möglicherweise die Nichtbesteuerung nicht anerkennen und den Umsatz voll der Umsatzsteuer unterwerfen.

Die Storjs sind ja kein Geld sondern eine Sachleistung, wie ein Gemälde oder ein Schinken. Der gehört dann aber nicht dir als Privatmensch sondern dir als Unternehmer. Verkaufst du ihn aus dem Betriebsvermögen mit Gewinn an einen Metzger, dann müsste darauf 19% Umsatzsteuer fällig werden, die du abzuführen hast.
Wenn das so stimmt, ergäbe sich die Wertänderung der Storjs automatisch: Solange sie im Betriebsvermögen vor sich hin schlummern, ist es egal, (es sei denn Bilanzierung als Buchführung) aber wenn sie verkauft werden, dann ist im Verkaufserlös die Wertänderung enthalten.

Sollte es, wie ich vorhin geschrieben habe, notwendig sein, die Storjs zuerst privat entnehmen, dann wird es knifflig, weil, wann macht man das am besten? Der beste Zeitpunkt wäre wahrscheinlich, wenn man es immer direkt nach Erhalt der Storjs macht. Dann erfolgt der Wertzuwachs immer im Privatvermögen. Wählt man ein Datum unmittelbar vor dem Verkauf, dann ist es doch recht offensichtlich, dass es sich um ein Steuersparmodell handelt. Keine Ahnung, ob das Finanzamt da dann mit spielt.

Jetzt kommt mir aber natürlich noch ein Gedanke: Für die persönliche Steuererklärung - und ja, die Gewinne aus Veräußerungsgeschäften von Kryptowährungen unterliegen der Steuer - weiß ich nicht, welches Datum dann ausschlaggebend ist. Steuerfrei sind private Veräußerungsgeschäfte, wenn mehr als ein Jahr zwischen Ankauf und Verkauf liegen. Wenn man die Storjs nun aus dem betrieblichen Vermögen ins private Vermögen rübernimmt, gilt das dann als Kauf im Sinne eines privaten Veräußerungsgeschäfts. Und fängt die Haltefrist erst mit diesem Datum an zu laufen?

Grundsätzlich bezahlst du Steuern auf Transaktionen mit Krypowährungen wie auf alle anderen privaten Veräußerungsgeschäfte. Beim Verkauf innerhalb eines Jahren wird Steuer fällig, wenn der Gewinn die Freigrenze überschreitet. Um das festzustellen und die Höhe zu berechnen muss man im Endeffekt jede Transaktion dokumentieren, ja und im Zweifel zeitlich verfolgen.

Bei vielen Transaktion kann es wiederum sein, dass gewerbsmäßiger Handel festgestellt wird und man damit als Unternehmer gilt, mit allen Vor - und Nachteilen. Wenn man Pech hat, dann kann das vermutlich so weit führen, dass man sogar IHK-Beträge bezahlen muss. :rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :nauseated_face: :nauseated_face: :nauseated_face: :nauseated_face: :nauseated_face: :nauseated_face:
Deutschland halt.

Fast richtig. Die Tätigkeit muss nachhaltig sein und mit der Absicht einen Gewinn zu erzielen. Genau das ist bei Storj aber aktuell eher ungewiss. Kurzfristig mögen viele von uns einen Gewinn erwirtschaften aber uns ist allen bewusst, dass dieser Gewinn nur dank Subventionen möglich ist womit die Frage der Nachhaltigkeit klar geklärt wäre. Wirklich interessant wird es erst ohne die Subventionen (Testdaten). Sobald wir anfangen neue Festplatten zu kaufen um unseren Gewinn zu vergrößern, dürfte der Punkt gekommen sein um über ein Gewerbe nachzudenken. Aktuell läuft es bei mir noch unter Liebhaberei.

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Ob es ungewiss ist oder ob tatsächlich ein Gewinn erzielt wird, spielt wirklich keine Rolle. Ich gebe dir mal dies mit: https://www.dortmund.ihk24.de/blueprint/servlet/resource/blob/308610/06635c33a72d95200c290e12da5df5ae/onlinehandel-unternehmer-data.pdf

Abstrakt wird „gewerblich“ definiert als ein planvolles, auf gewisse Dauer angelegtes, selbstständiges und entgeltliches Tätigwerden, welches nach außen hervortritt. Eine Gewinnerzielungsabsicht wird überwiegend nicht für erforderlich gehalten.

Schon, aber ausschlaggebend ist die Sicht des Finanzamts, nicht deine persönliche Einschätzung. Es wäre ja alles auch nicht so wild, wenn das Finanzamt nicht auch immer noch nachträglich kommen könnte, um dann für längst zurückliegende Jahre noch Steuern und Strafzinsen zu fordern. Ganz zu schweigen von den notwendigen Unterlagen, die man dann vermutlich nicht mehr hat oder nie hatte.
Und auch wenn die Gewinne nicht so hoch sind, dass sie in der Einkommenssteuer große Änderungen bewirken, eine Umsatzsteuerforderung kann halt - weil gewinnunabhängig - über mehrere Jahre kumiuliert richtig ekelhaft sein.

Das ist ausgeschlossen. Ich habe die Einkünfte immer angegeben. Wenn das Finanzamt nicht meiner Meinung ist, kann es das gern für die aktuelle Steuererklärung ändern. Strafzinsen zahle ich darauf nicht weil ich alles rechtzeitig abgegeben habe. Selbst wenn ich jetzt einen Fehler gemacht habe und das Finanzamt diese Fehler Jahre später bemerkt, habe ich bereits ein rechtskräftiges Dokument vom Finanzamt ausgestellt bekommen, dass mich vor weiteren Forderungen schützt. Das Finanzamt ist in der Pflicht meine Steuererklärung auf Korrektheit zu prüfen. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, brauchen sie sich später nicht zu beschweren.

Das ist auch der Grund warum man immer alles angeben sollte selbst wenn man der Meinung ist, dass es sich um steuerfreie Einkünfte handelt. Sobald das Finanzamt den Steuerbescheid ausstellt, wurde der Sachverhalt in einem Dokument festgehalten. Lässt man Einkünfte weg, stehen diese auch nicht im Steuerbescheid und könnten später ärger machen.

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https://dejure.org/gesetze/AO/173.html

Da steht exakt das was ich gerade gesagt habe. Ich habe meine Einkünfte nach besten Wissen und Gewissen angegeben. Ich habe dazu geschrieben warum ich es für Liebhaberei halte. Das Finanzamt kann das Jahre später gern für falsch erklären aber keine der genannten Gründe erlaubt es ihnen nachträglich den Steuerbescheid zu verändern.

Um genau zu sein ich habe alle Tatsachen und alle Beweise eingereicht. Meine Interpretation dieser Daten mag sich vielleicht später als fehlerhaft rausstellen aber die Mining Einkünfte habe ich transparent angegeben und alle damit verbundenen Tatsachen sehr genau beschrieben. Meine Plicht habe ich erfüllt und mir kann daraus später kein Nachteil entstehen.

Ich kann wirklich nicht beurteilen wie und was du mit deinem Finanzamt ausgehandelt hast. Es geht um die grundsätzliche Möglichkeit, die das Finanzamt hat, auch solche Steuerbescheide zu ändern, die bereits bestandskräftig geworden sind. Ob in deinem Fall diese Möglichkeit theoretisch besteht, wäre ein Fall für eine Frage an einen Steuerberater.
Ich gebe dich aber trotzdem nochmal einen Link: AEAO Zu § 173 - Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel: - NWB Datenbank

Folglich kann ein Steuerbescheid nach § 173 Abs. 1 AO geändert werden, wenn sich aufgrund nachträglich bekannt gewordener Tatsachen die vom Steuerpflichtigen übernommene Wertung als unzutreffend erweist.

Ich will damit nur zeigen, dass selbst wenn man dem Finanzamt Dinge erklärt und es die gemachten Wertungen zunächst übernimmt, eine nachträgliche Änderung nicht ausgeschlossen ist.
Abhilfe kann man sich hier meines Wissens im Vorfeld von ungeklärten Fragen mit einer sog. Verbindlichen Auskunft holen.

Ob in deinem Fall Dinge vorliegen, die als neue Tatsachen eingestuft werden könnten, weiß ich nicht, kann ich auch nicht beurteilen. Wenn aber überhaupt keine Angaben gemacht wurden, dann wird §173 AO sicherlich zutreffen.

Ich habe übrigens noch was gefunden, was ich selbst nicht wusste in Bezug auf deinen Einwand der “Liebhaberei”:

Die Einstufung als Liebhabereibetrieb entfaltet nicht unbedingt umsatzsteuerliche Folgen, denn das Umsatzsteuerrecht – anders als das Einkommensteuerrecht – setzt keine Gewinnerzielungsabsicht voraus . Somit kann es sein, dass ein Liebhabereibetrieb weiterhin zum Vorsteuerabzug berechtigt ist und für Umsätze weiter Umsatzsteuer anfällt.

Das war mir neu. Ich dachte bisher der Liebhabereibetrieb ist sozusagen von allen Pflichten befreit. Dass trotzdem Umsatzsteuerpflicht entstehen kann, wow.
Wenn das so stimmt, dann macht das das von mir Gesagte aber in meinen Augen noch drastischer, weil man gar nicht auf die Idee kommt, dass man aus “Liebhaberei” handelt, aber dennoch Umsatzsteuer für die eingenommenen Beträge abzuführen ist.

This. Ein Steuerbescheid ist eben nur in einer Richtung rechtskräftig: DU kannst ab dessen Ausstellung nichts mehr daran rütteln, das FA hingegen kann auch nach 5 Jahren noch Nachforderungen stellen.

Das wollte ich deutlich machen. Zumindest kann man nicht mehr “viel” machen. Aber das ist natürlich so gewollt, weil sonst gibt jeder halt irgendeinen Müll ab, ohne sich Gedanken zu machen, weil man es ja nachträglich immer noch ändern kann. Eine gewisse Berechtigung kann ich da durchaus erkennen.
Ja und wenn es bei den Nachforderungen bliebe. Für bestimmte Steuerarten können ja auch Vorauszahlungen erhoben werden. In meinem Bekanntenkreis hat das einem Unternehmer das Genick gebrochen: Steuer schludrig gemacht (Passt schon). Finanzamt hat längere Zeit nicht gemeckert. Alle Bescheide nur vorläufig. Umsatzsteuersonderprüfung. Riesennachzahlung und gleich noch Vorauszahlung für die nächsten Zeiträume. Geld war natürlich schon ausgegebn. Ende Gelände. Aber ein schönes Auto hat er gehabt in der Zeit… :neutral_face:

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Hoffentlich für sinnvolle Investitionen in die Firma.

Tja :slight_smile:

Sofern es neue Tatsachen oder Beweise gibt. Das Finanzamt kann nicht einfach alle Steuerbescheide durchwinken und dann 5 Jahre später sagen, dass da ein Fehler drin war und eine Nachforderung stellen. Das Finanzamt muss dir schon nachweisen, dass du vergessen hast alles anzugeben.

Wir könnten ja zusammenlegen und es von WinHeller klären lassen

Das kann man so pauschal nicht sagen.
Zwar hast du Recht, dass auch der Steuerpflichtige einen Anspruch auf Vertrauensschutz hat, das Steuerreicht gibt dem Finanzamt aber Möglichkeiten, die Frist, ab wann dieser gilt, zu beeinflussen. Somit hat das Finanzamt sehr wohl Möglichkeiten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bereits erlassene Steuerbescheide abzuändern.
Steuerbescheide können “vorläufig” oder “unter Vorbehalt der Nachprüfung” erlassen werden, womit der Steuerfall, bzw. bestimmte Sachverhalte offen bleiben bis sie entweder geklärt sind oder die Festsetzungsfrist vorbei ist. Während dieser Zeit sind Änderungen recht problemlos jederzeit auch mehrfach möglich.
Wenn steuerrelevante Tatsachen natürlich schon überhaupt nicht angegeben wurden, dann gelten andere Fristen, weil es sich dann z.B. um Steuerhinterziehung handeln kann für die z.B. eine Frist von 10 Jahren gilt. Wirklich “sicher” ist man daher theoretisch erst wenn die 10 Jahre vorbei sind.

Ich habe dazu noch ein paar Links:

Änderung bestandskräftiger Steuerbescheide.

Relevant für Storj kann es meiner Ansicht nach sein, wenn z.B. eine Unternehmereigenschaft potentiell besteht. Wenn man die Einnahmen verschweigt und auf diese eigentlich Umsatzsteuer zahlen müsste, dann wären das bei Aufdeckung sicherlich neue Tatsachen für das Finanzamt, die eine Änderung von bestehenden Steuerbescheiden möglich machen würden, anders als wenn man sie - wie vielleicht in deinem Fall - angegeben hat und das Finanzamt keine Umsatzsteuer fordert. Ich würde an deiner Stelle mal schauen, ob dein Finanzamt deine bisherigen Bescheide “vorläufig” oder “unter Vorbehalt der Nachprüfung” erlassen hat. Anscheinend ist das bei Liebhaberei nicht ungewöhnlich, damit man dies weiter nachverfolgen kann.

Allerdings muss man sich selbst bei erlassenen Steuerbescheiden auch im Klaren sein, dass das Finanzamt an eine für einen vergangenen Veranlagungszeitraum getroffene Entscheidung normalerweise nicht nicht für die Zukunft gebunden ist. Es kann also für einen Abschnitt eine Steuerregelung so anwenden und für das nachfolgende Jahr zu einer anderen Auffassung kommen. Einen Vertrauensschutz dergestalt, dass ein einmal festgestellter Sachverhalt auch für die Zukunft immer genau so behandelt wird, kennt das deutsche Steuerrecht mit seiner Abschnittsbesteuerung normalerweise eigentlich nicht.
Um Änderungen bei der Behandlung eines Sachverhalts zu vermeiden und das Finanzamt auf eine bestimmte Rechtsauffassung auch für die Zukunft “festzunageln” müsste man eine verbindliche (kostenpflichtige) Auskunft beantragen. An diese ist das Finanzamt dann auch gebunden, selbst wenn sie sich als falsch heraus stellt.

Machs mal nicht so kompliziert.

Gedanklich kannst Du auch so tun, als ob du einen Suppenstand hast und Suppen verkaufst in EUR.

Einfach Suppe gegen Speicherplatz tauschen und EUR gegen storj. Bei Gewinnzielungsabsicht ist es ein Gewerbe, dass angemeldet werden muss. Langfristig wird stoŕj Gewinn abwerfen.

Man kommt ab einem gewissen Grad nicht um einer Gewerbeanmeldung rum langfristig. Es sei denn du verdienst unterhalb gewisser grenzen.

Als Gewerbe musst Du dann mindestens eine EÜR machen und dann noch die GoBD beachten, wenn Du safe sein möchtest. Dass macht dann so richtig Spaß, ist aber Pflicht. Und die Verfahrensdokumentation nicht vergessen zu schreiben, auch nochmal richtig Spaß.

Das ganze dann in den Mixer und mit dem Steuerberater besprechen.

Als tool hilfreich ist cointracking.info. So kann man sich wenigstens einfach die Einnahme in EUR berechnen und melden. Ebenso Kursgewinne bei Coinerhalt und Coinveräußerung.

Verheimlichen macht keinen Sinn. storj ist ja unheimlich gestiegen in der letzen Zeit und wenn man auf einmal hohe Einnahme hat und nix erklären kann, dann wird es lustig mit dem Finanzamt. Egal ob privat oder gewerbliche Einnahmen.

Am Ende mal einfach einen Steuerberater fragen und um eine Audience bitten. Hatte mal selbst das Finanzamt angerufen. Die haben gleich dicht gemacht nach dem Stichwort Kryptowährung und jegliche Auskunft verweigert, als ich dort nachfragte.

Ganz sicher sind deine Einnahme nicht Mining oder staking, sondern du wirst für eine Dientleistung bezahlt, so wie jeder andere Dienstleister.

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Und wie habt ihr es die letzten Jahre jetzt angegeben? :smiley:

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Also ich habe es als Einnahmen angegeben. Und sogar Kosten wie Server dagegenhalten. Es wurde akzeptiert. Ich habe es alles über die Private Steuererklärung gemacht. Wurde durchgewunken

Also die Einnahmen in Euro angegeben und die STORJ behalten? Als welche Art Einnahmen?

Ich schätze, viele Bearbeiter haben davon einfach keine Ahnung und winken das einfach durch wenn der Betrag nicht groß ist. Ob es dann rechtlich tatsächlich stimmt ist wohl die andere Sache…

Ich hatte es die letzten Jahre im Rahmen eines Gewerbes angegeben und da dann auch Strom,Internet und Investitionen gegengerechnet, kam dann immer negativ raus :smiley: Hat auch keinen gestört.
Ob das so richtig ist, keine Ahnung… denn ich habe die STORJ behalten und meine Cryptogeschäfte laufen dann privat… Ich meine ich könnte die STORJ auch verkaufen in EUR, auf mein Konto überweisen und dann wieder STORJ von meinem Konto kaufen, dann wäre es sauber getrennt lol…